Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Verträge werden zwischen der ausführenden Firma (im Folgenden Auftragnehmer genannt) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) geschlossen. Ein Vertrag kommt durch ein Angebot des Auftragnehmers und dessen schriftliche Annahme durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandanteil, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere wenn sich der Umfang der zu erbringenden Leistung nach Vertragsschluss ändert. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot erhalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Leistungsausführung
Die vereinbarten Leistungen werden fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der Arbeiten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Der Auftraggeber hat die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen und dem Auftragnehmer den Zugang zum Leistungsort zu ermöglichen.
4. Unterbleiben der Ausführung
Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein (z.B fehlende Zugänglichkeit, nicht gewährte Genehmigungen, unvorbereitete Flächen), ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Verzögerungen, die nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern die vereinbarte Leistungszeit entsprechend.
5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf bestehende Baumängel, fehlerhafte Vorarbeiten oder Materialfehler zurückzuführen sind.
6. Gewährleistung
Nach Abschluss der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
7. Garantie Fassadenreinigung
Der Auftragnehmer garantiert die Wirksamkeit an der Fassadenreinigung für eine Dauer von zwei Jahren, sofern die Reinigung durchgeführt wurde. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Witterungseinflüsse, mechanische Beanspruchungen oder unsachgemäße Nachbehandlung durch den Auftraggeber. Eine Garantieverlängerung ist gegen Aufpreis möglich.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.